Der SiGeKo

– Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

 

Seit dem 1. Juli 1998 geht es nicht mehr ohne ihn, den SiGeKo. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen legt fest, dass es einen Koordinator für die erforderlichen Maßnahmen auf einer Baustelle geben muss. Dieser SiGeKo definiert und kontrolliert die Einhaltung der Pläne zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz.

 

Diese Verpflichtung zur Bestimmung eines SiGeKo gilt für den Bauherren, wenn:

  • mehr als eine Baufirma beschäftigt ist
  • die geplante Umsetzung der Arbeiten mehr als 30 Tage beträgt und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte parallel tätig sind
  • oder der zeitliche Umfang voraussichtlich größer als 500 Personentage sein wird

oelze | architekten | sachverständige nehmen Ihnen gern diese komplexen Aufgaben ab. Während der Planungsphase erarbeiten wir für Sie die erforderlichen Maßnahmen nach

§ 2 Abs. 1 BSTVO bzw. § 4 ArbSchG, erstellen einen SiGe-Plan und bereiten alle erforderlichen Unterlagen für mögliche spätere Arbeiten vor. Und natürlich arbeiten wir auch Ihre Vorankündigung für die zuständige Arbeitsschutzbehörde aus.

 

Während der Ausführung koordinieren und überprüfen wir dann alle beteiligten Firmen. Zeitweise wird in dieser Phase eine Aktualisierung des bestehenden SiGe-Plan notwendig, falls bei Änderungen des Bauvorhabens entsprechende Anpassungen vorgenommen werden müssen. Auch diese Aufgaben gehören selbstverständlich zu unserem Kompetenzbereich.

 

Für Fragen rund um Ihre Verpflichtungen als Bauherr stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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