Bauplanungsrecht
Sie wollen wissen, welche Baumaßnahmen auf Ihrem Grundstück zulässig sind?
Es ist nicht immer leicht zu erkennen, welche Neubauten, Umbauten oder Erweiterungen an Gebäuden auf einem Grundstück umsetzbar sind. Mit Hilfe der geltenden Gesetzte auf Bundes- und Landesebene wie z. B. das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung, die Niedersächsische Bauordnung u. a. finden wir für Sie heraus, wie Ihre Wünsche realisiert werden können und reichen wenn nötig den Bauantrag ein.
Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz?
Sobald Sie eine bauliche Maßnahme umsetzen wollen, z. B. ein Fensteraustausch kann eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich werden.
Wir unterstützen Sie gern dabei!
(zertifiziert durch ifbau Stuttgart)
Die Höhe der Honorare und der Umfang der zu erbringenden Leistungen
müssen vor Auftragserteilung vereinbart sein!
Für die meisten Bauvorhaben gilt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI) als Preis- und Leistungsrecht.
Als Sachverständige für von Architekten helfen wir Ihnen bei der Erstellung
oder Prüfung von Honorarvereinbarungen und Architektenrechnungen und klären bei
strittigem Leistungsstand den tatsächlichen Umfang der erbrachten Leistungen.